Arbeitsrecht

Die Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittelständische Unternehmen, Freiberuflern und Handwerksbetrieben bereits präventiv in allen Bereichen des Arbeitsrechts zu beraten, um so spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder diesen im Falle einer nicht vermeidbaren Auseinandersetzung eine möglichst gute Ausgangsposition zu verschaffen.

Die Kenntnis und Anwendung der jeweils aktuellsten Rechtsprechung ist dabei selbstverständlich.  Gerade im Arbeitsrecht reichen jedoch bloße Rechtskenntnisse unserer Ansicht nach nicht aus. Vielmehr sind Verhandlungsgeschick, strategisches Vorgehen und langjährige Erfahrung erforderlich.