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Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei tiefgreifender Zerrüttung der Eltern zum Wohle des Kindes

Anwaltskanzlei Lochmueller - Monday, July 18, 2016

Die Ausübung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts kann zum Problem werden, wenn die Kindeseltern tiefgreifend zerstritten sind und in keinen Belangen des Kindes Einigkeit herbeiführen können. In einem solchen Fall habe ich die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechtes für die Kindesmutter beantragt.

Die gerichtlich erfolgte Kindeswohlprüfung ergab im Ergebnis die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts zugunsten der Kindesmutter, da dieser aufgrund der bestehenden starken Bindung und der Kontinuität der Lebensumstände das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Ebenso entschieden hatte in einem anderen Fall das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 15.02.2016 - 10 UF 216/14