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Sog. Echtes Wechselmodell nicht einklagbar!

Anwaltskanzlei Lochmueller - Wednesday, July 20, 2016

Die nicht verheirateten Eltern trenn sich noch vor der Geburt des Kindes. Sie üben beide die elterliche Sorge gemeinsam aus. Der Kindsvater möchte sich gerne im wöchentlichen Wechsel um das Kind kümmern und dieses betreuen. Die Mutter möchte dies nicht.

Da das Wechselmodell gesetzlich nicht verankert ist, gibt es auch keinen entsprechenden gesetzlichen Anspruch, der einklagbar wäre. Allenfalls ein ausgedehntes Umgangsrecht kann mit einem entsprechenden Antrag im Sorgerechtsverfahren beantragt werden. Das Wechselmodell kann lediglich dann einvernehmlich vereinbart werden, sofern der andere Elternteil damit einverstanden ist und dieses dem Kindeswohl entspricht. So die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung.